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Kategorie: Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, kein Anspruch. Genau das wird unterschätzt: Wer die formalen Voraussetzungen erfüllt, hat die Bewilligung noch nicht — überzeugen muss die Tragfähigkeit des Vorhabens und die Eignung der Person, beides belegt durch Unterlagen.Was muss ich vorlegen?Einen Plan mit Zahlenteil, eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit und den Nachweis über den verbleibenden Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag gehört vor die Aufnahme der Tätigkeit, danach ist er verloren. Die zweite Förderphase wird gesondert beantragt und setzt voraus, dass die Selbstständigkeit tatsächlich betrieben wird.

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