Die Kleinunternehmerregelung gilt als Vereinfachung und ist es auch — für Anbieter mit privaten Kunden und wenig Wareneinsatz. Wer investiert oder überwiegend an Unternehmen liefert, verschenkt dagegen den Vorsteuerabzug, ohne beim Preis einen Vorteil zu haben.Für wen rechnet sich der Verzicht?Bei Privatkunden zählt der Bruttopreis, und der fällt ohne abzuführende Steuer niedriger aus — ein echter Wettbewerbsvorteil. Bei Geschäftskunden zählt der Nettopreis, die ausgewiesene Steuer holt sich der Kunde ohnehin zurück, und die eigene Vorsteuer aus Anschaffungen bleibt liegen. Zu beachten sind außerdem die Umsatzgrenzen und die Bindung nach einem Verzicht.