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Kategorie: Krankenversicherung

Der gesetzliche Beitrag für Selbstständige richtet sich nach dem Einkommen, aber nicht nach unten unbegrenzt: Es gilt ein Mindesteinkommen, auf das Beiträge fällig werden, auch wenn tatsächlich weniger verdient wurde. Das trifft im Gründungsjahr regelmäßig unvorbereitet.Gesetzlich oder privat?Gesetzlich bedeutet einkommensabhängige Beiträge, beitragsfreie Familienversicherung und die Wahl beim Krankengeldanspruch. Privat bedeutet leistungsabhängige Beiträge, die im Alter steigen, und je Person einen eigenen Vertrag. Der Weg zurück ist an enge Bedingungen geknüpft — diese Entscheidung wirkt deshalb deutlich länger als die meisten anderen am Anfang.

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