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Kategorie: Nebenberuflich gründen

Nebenberuflich zu gründen gilt als risikoarmer Einstieg, hat aber drei Stellen, an denen es unangenehm werden kann: den Arbeitsvertrag, die Krankenkasse und die Frage, ab wann die Tätigkeit nicht mehr als nebenberuflich gilt.Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich zulässig, viele Verträge sehen aber eine Anzeigepflicht vor, und Konkurrenz zum eigenen Arbeitgeber ist unzulässig. Die Krankenkasse prüft Arbeitszeit und Einkommen, um zu bestimmen, ob die Selbstständigkeit hauptberuflich wird — dann ändern sich die Beiträge grundlegend. Steuerlich zählt der Gewinn zusätzlich zum Gehalt und hebt den Satz.

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