Scheinselbstständigkeit ist kein Vorwurf an den Auftragnehmer, sondern eine Feststellung über das tatsächliche Verhältnis. Entscheidend ist nicht, was im Vertrag steht, sondern wie gearbeitet wird — und die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen trifft rückwirkend zuerst den Auftraggeber.Welche Merkmale sind kritisch?Feste Arbeitszeiten, Weisungen zum Wie der Tätigkeit, Eingliederung in Teams und Abläufe, kein eigenes Auftreten am Markt und faktisch nur ein Auftraggeber. Einzelne Punkte sind unproblematisch, die Häufung ist es nicht. Wer unsicher ist, kann das Statusfeststellungsverfahren nutzen und die Frage klären lassen, bevor Jahre an Beiträgen auflaufen.