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Kategorie: Datenschutz & Impressumspflicht

Abmahnungen treffen selten komplexe Datenverarbeitung, sondern die einfachen Dinge: eine unvollständige Anbieterkennzeichnung, ein Kontaktformular ohne Hinweis, eingebundene Schriften, die beim Aufruf Daten an Dritte senden. Das sind Fehler, die sich in einer Stunde beheben lassen — solange sie bekannt sind.Was muss auf meiner Website stehen?Eine Anbieterkennzeichnung mit ladungsfähiger Anschrift und Kontaktmöglichkeit, dazu eine Erklärung, die tatsächlich beschreibt, was die Seite verarbeitet. Werden Analyse- oder Marketingdienste eingesetzt, braucht es eine wirksame Einwilligung vor dem Laden. Wer Dienstleister mit Daten beauftragt, schließt zusätzlich eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab.

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